Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertrete ich überwiegend Arbeitnehmer und Betriebsräte sowie Schwerbehindertenvertretungen.
Auf Arbeitgeberseite betreue ich in erster Linie kleinere und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche und soziale Träger.
Im Arbeitsrecht bearbeite ich alle Bereiche.
Im Sozialrecht bin ich spezialisiert auf Teile des Sozialversicherungsrechts.
Vertreten werden mittelständische Unternehmen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung, gesetzlichen Krankenkassen und der Agentur für Arbeit.
Ansonsten bearbeite ich ausschließlich Fragen der Feststellung der Schwerbehinderung und der Gleichstellung schwerbehinderter Menschen.
Bitte beachten Sie, dass ich Mandate betreffend die Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld), Krankenkassen, Rentensachen, gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften), Pflegekassen, BaföG, Kindergeld, Wohngeld und Hartz 4/Mainarbeit/Bürgergeld nicht mehr bearbeite! Auch Teilhabeassistenz beim Schulbesuch und Fragen der Grundsicherung sowie die Haftung von Angehörigen im Pflegefall/bei Bezug von Sozialleistungen bearbeite ich nicht mehr.
Sollten Sie Probleme auf diesen oder anderen Rechtsgebieten haben, fragen Sie bitte bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach einem spezialisierten Anwalt oder ich kann ich Ihnen gerne einen guten Kollegen/Kollegin empfehlen.